Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma ZIEHL Computersysteme.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen ZIEHL Computersysteme (im Folgenden „ZIEHL“) und den Kunden gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Softwareprodukt KUNDE!® ist als CRM-
/Kundenverwaltungssoftware für Unternehmen, Freiberufler und / oder selbständige Gewerbetreibende konzipiert. Ein Verkauf
an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. 1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von ZIEHL nicht anerkannt, es sei denn, ZIEHL hat deren Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop / Produktbereich stellt kein rechtlich
bindendes Angebot von ZIEHL an den Kunden dar. Erst der Kunde gibt nach Eingabe der erforderlichen Daten und durch
Klicken des Buttons „Bestellung abschließen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches
Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren, Produkte oder Dienstleistungen gegenüber ZIEHL ab. 1.4
Der Kunde kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung laufend über die üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigieren. 1.5 Alle Eingaben werden insbesondere vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in
einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen vom Kunden
korrigiert werden. 1.6 ZIEHL versendet unverzüglich nach Eingang der Bestellung des Kunden eine unverbindliche
Bestellungseingangsbestätigung per E-Mail an den Kunden. Ein Vertrag über den oder die bestellten Leistungen kommt erst
dann zustande, wenn die Bestellung per E-Mail oder Fax durch ZIEHL ausdrücklich bestätigt wird (Auftragsbestätigung),
spätestens mit Beginn der Leistungen von ZIEHL. 1.7 Der Vertragstext einschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von ZIEHL nicht gespeichert. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Bestellvorgangs abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
2. Vertragsgegenstand, Lieferung von Standardsoftware
2.1 Der Käufer erwirbt von ZIEHL die Software KUNDE!® einschließlich der hierin enthaltenen Datenbestände (nachfolgend
die ,,Software“), sowie die zugehörige Anwendungsdokumentation in elektronischer Form (nachfolgend die
,,Anwendungsdokumentation“) in der dort bezeichneten Sprache (zusammen die ,,Vertragsgegenstände“) unter den
nachfolgend bestimmten Nutzungsbedingungen. 2.2 Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der
Vertragsgegenstände. 2.3 Für die Beschaffenheit der von ZIEHL gelieferten Software ist die bei Versand / Download der
Vertragsgegenstände gültige und dem Käufer vor Vertragsschluss unter www.ziehl-computer.de zur Verfügung stehende
Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet ZIEHL
nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Käufer insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen
Äußerungen oder in der Werbung von ZIEHL sowie dessen Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, ZIEHL
hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. 2.4 Soweit Angestellte von ZIEHL vor
Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung von ZIEHL schriftlich
bestätigt werden.
3. Nutzungsrecht 3.1 ZIEHL räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes
Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen zur Einzelplatznutzung in der vereinbarten Anzahl ein, jedoch nur für das
zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Käufer seinen
Geschäftssitz hat. Dieses Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von maximal der Anzahl natürlicher Personen ausgeübt werden,
für die der Käufer den Kaufpreis gemäß Ziffer 4 entrichtet hat. Im Falle der Mehrnutzung gilt Ziffer 4.3. 3.2 Der Käufer darf die
Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle abzuwickeln. Untersagt ist insbesondere ein
Rechenzentrumsbetrieb für Dritte, das vorübergehende entgeltliche oder unentgeltliche Zur-Verfügung-Stellen der Software
(z.B. als Application Service Providing) für Dritte oder die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht
Mitarbeiter des Käufers sind. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt. 3.3 Vervielfältigungen der Software sind
nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Käufer darf von der Software
Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen
Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. 3.4
Der Käufer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i.S. des § 69 c Nr. 2 UrhG nur
insoweit befugt, als das Gesetz dies unabdingbar erlaubt. 3.5 Der Käufer ist zur Dekompilierung der Software nur in den
Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und erst, wenn ZIEHL nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die
notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software
herzustellen. 3.6 Überlässt ZIEHL dem Käufer im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches,
Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z.B. Update, Upgrade), die früher
überlassene Vertragsgegenstände (,,Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung. 3.7 Stellt
ZIEHL eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse
des Käufers nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von ZIEHL, sobald der Käufer die neue
Software produktiv nutzt. ZIEHL räumt dem Käufer jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der
Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen. 3.8 Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der
Anwendungsdokumentation ist – vorbehaltlich der Ziffern 3.3 und 3.4 (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) –
nicht gestattet.
4. Kaufpreis, Zahlungsbedingungen
4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis für die vereinbarte Anzahl der Nutzer / Einzelplätze zu zahlen. 4.2
Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Nach vollständigem Zahlungseingang
wird ZIEHL dem Käufer per E-Mail einen Lizenz-Key zur Freischaltung der Software übermitteln. 4.3 Der Käufer ist zu einer
Nutzung der Software, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch ZIEHL berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer
größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist ZIEHL berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß
der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von ZIEHL in Rechnung zu stellen. Weitergehende außervertragliche
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 4.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer. 4.5 Die Preise für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand ein. Bei
Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt ZIEHL die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Käufer die
Kosten für den Abruf.
5. Installation, Schulung, Pflege
5.1 Für die Installation der Software verweist ZIEHL auf die in der Anwendungsdokumentation und / oder Produktbeschreibung
beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Käufer vorhanden sein
muss. Soweit gesondert vereinbart, übernimmt ZIEHL die Installation der Software auf Basis der gesondert abzuschließenden
Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten von ZIEHL. 5.2 Einweisung und Schulung leistet ZIEHL nach
gesonderter Vereinbarung auf Basis der jeweils anwendbaren Preislisten von ZIEHL. 5.3 Softwarepflege erbringt ZIEHL nur
auf Basis eines gesondert abzuschließenden Softwarepflegevertrags
6. Schutz von Software und Anwendungsdokumentation 6.1 Soweit nicht dem Käufer nach diesem Vertrag ausdrücklich
Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Käufer angefertigter Kopien) –
insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich ZIEHL
zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch ZIEHL. 6.2 Der Käufer wird die überlassenen
Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände Dritten nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ZIEHL zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Käufers sowie
sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Käufer aufhalten. 6.3 Dem Käufer
ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder - zeichen von ZIEHL zu verändern
oder zu entfernen.
7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers 7.1 Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale
der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. 7.2 Die Einrichtung einer
funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend
dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des
Käufers. 7.3 Der Käufer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der
bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung oder etwa
vereinbarter Pflegeleistungen erhält. 7.4 Der Käufer beachtet die von ZIEHL für die Installation und den Betrieb der Software
gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter www.ziehl-computer.de
zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen. 7.5 Der Käufer gewährt
ZIEHL zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen, nach Wahl des Käufers unmittelbar und/oder
mittels Datenfernübertragung. ZIEHL ist berechtigt, zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf er vom Käufer Auskunft verlangen, insbesondere über
Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie die Hard- und
Software des Käufers nehmen. ZIEHL ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Käufers
zu gewähren. 7.6 Der Käufer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht
ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der
Datenverarbeitungsergebnisse). 7.7 Soweit der Käufer nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf ZIEHL davon ausgehen,
dass alle Daten des Käufers, mit denen ZIEHL in Berührung kommen kann, gesichert sind. 7.8 Der Käufer trägt Nachteile und
Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
8. Liefer- und Leistungszeit; Höhere Gewalt 8.1 Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung
aktuellen Fassung geliefert. 8.2 ZIEHL bewirkt die Lieferung, indem er die Software nach Zahlungseingang im Internet
abrufbar bereitstellt und dies dem Käufer unter Übersendung des Lizenz-Keys mitteilt. 8.3 Für die Einhaltung von
Lieferterminen und den Gefahrübergang ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Software im Internet abrufbar bereitgestellt
ist und dies dem Käufer unter Angabe des Lizenz-Keys mitgeteilt wird. 8.4 Solange ZIEHL (i) auf die Mitwirkung oder
Informationen des Käufers wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von ZIEHL (im
letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere
unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die
Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es
liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. ZIEHL teilt dem Käufer derartige Behinderungen und ihre
voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide
Vertragspartner von ihren Leistungspflichten frei.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht Der Käufer übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von ZIEHL in
Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
10. Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung 10.1 ZIEHL leistet nach den Regeln des
Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der
Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Käufer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die
Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte
Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die
Gewähr für das Land, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat. 10.2 ZIEHL leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr
durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Käufer einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder
beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn ZIEHL dem Käufer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die
Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln leistet ZIEHL zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu
verschafft ZIEHL nach seiner Wahl dem Käufer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten
Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen. 10.3 Der Käufer ist
verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die
Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt. 10.4 Erbringt ZIEHL Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne
hierzu verpflichtet zu sein, so kann ZIEHL hierfür Vergütung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste verlangen. Das gilt
insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ZIEHL zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der
Mehraufwand auf Seiten von ZIEHL, der dadurch entsteht, dass der Käufer seinen Pflichten gemäß Ziffer 7 nicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. 10.5 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Käufer hindern, die ihm vertraglich
eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, ZIEHL unverzüglich schriftlich und umfassend
hiervon zu unterrichten. Wird der Käufer verklagt, stimmt er sich mit ZIEHL ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere
Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor. 10.6 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche
beträgt ein Jahr und beginnt mit der Bereitstellung der Software zum Download sowie Benachrichtigung des Käufers hiervon
und Übermittlung des Lizenz- Keys; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber ZIEHL. Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ZIEHL, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder
Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Haftung Die Haftung von ZIEHL, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf 10.000,00 EUR beschränkt. Dies gilt nicht, (1)
für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, (2) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von ZIEHL,
seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen, (3) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und (4) für
Ansprüche aus Garantien sowie (5) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von ZIEHL auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit Ziffern (1) bis (4) nicht entgegenstehen.
12. Ende des Nutzungsrechts an den Vertragsgegenständen In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung
(z.B durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht
sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert der Käufer
schriftlich gegenüber ZIEHL. 13. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 13.1 Änderungen oder
Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform
abbedungen wird. 13.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 13.3
Vertragssprache ist deutsch. 13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist der Sitz von ZIEHL. ZIEHL bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage oder andere
gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.